Fragen an Rheinkalk

Bürgerfragen zum Bauausschusstermin am 04.06.2020 des Fleckens Salzhemmendorf zur Planung des Unternehmens Lhoist-Rheinkalk (Antragsteller) im Steinbruch „Voska“

Umweltgesichtspunkte und Genehmigungsverfahren

  1. Der Steinbruch Voska grenzt östlich unmittelbar an das am 18.12.2018 geschaffene Landschaftsschutz­gebiet (LSG) „Kanstein – Thüster Berg“, dessen Felskomplexen eine „hohe Bedeutung für den Schutz von Tier- und Pflanzenarten zukommt“ (§ 2 II der entsprechenden Verordnung). Bei den Tierarten im LSG sind insbesondere zu nennen: Uhu, Wanderfalke, Fledermäuse, Lurche und Wildkatze. Das LSG weist zudem eine hohe Bedeutung für Touristen, Wanderer, Kletterer und allgemein als Naherholungsgebiet im Landkreis Hameln-Pyrmont und darüber hinaus auf.
    • Wie kommt der Antragsteller zu der Einschätzung, dass die geplanten erheblichen Eingriffe und Veränderungen, die sich im Falle der Genehmigung des Steinbruchbetriebs ergeben würden, keine Rechte oder Belange der Anlieger und Mitnutzerinteressen des angrenzenden Umlandes berühren werden?
    • Welche Umweltverbände wurden in die Planfeststellung einbezogen?
    • Wie stellen Sie sich die Vereinbarkeit von Interessen Erholungssuchender und touristischer Ziele bei Betriebszeiten in Doppelschicht bis 22 Uhr in Sechstagewoche mit Option auf Feiertagsbetrieb vor?
    • Wurden die IG-Klettern oder der Deutsche Alpenverein informiert?
    • Wurde eine Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) angefordert?
    • Welche konkreten Maßnahmen sind in Planung, um die Auswirkungen des fortgesetzten Steinabbaus auf andere Interessengruppen möglichst gering zu halten, bezüglich Sichtschutz, Staubschutz, Lärmschutz, Gestaltung der Zuwegung und künftigen Halde sowie die Verlegung des Wanderweges?
  2. Wurde geprüft, ob die zur Reaktivierung beantragte ruhende Abbaugenehmigung und der Genehmigungsbescheid zur Vertiefung des Steinbruches Voska aus dem Jahr 2002 den geltenden Anforderungen nach aktuellem Umweltrecht noch entsprechen?
  3. Welches Datum weist das zugrundeliegende geohydrologische Gutachten auf?
  4. Im LSG „Kanstein – Thüster Berg“ ist es streng untersagt, „die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören“ (§4 II Abs. 16 Verordnung über das LSG „Kanstein – Thüster Berg“.
    • Da der Steinbruch Voska unmittelbar an das LSG „Kanstein – Thüster Berg“ angrenzt, wie beurteilt Lhoist-Rheinkalk angesichts dessen den Betrieb einer mobilen Brech- und Siebanlage über max. 16 Stunden/Tag im Doppelschichtbetrieb, die Auswirkungen des entstehenden LKW-Verkehrs und der beantragten Sprengungen auf das LSG? 
    • Welche Prognosen gibt es bzgl. der Immissionsquellen zu Lärm, Staub, Verkehrsaufkommen mit An- und Abfahrt und wie wurden die Werte erhoben?
    • Mit welchem Verkehrsaufkommen muss faktisch im Durchschnitt gerechnet werden und welche Abweichungen oder Spitzen können auftreten?
    • Wird es zu einer Überarbeitung der vom Flecken Salzhemmendorf als fehlerhaft eingestuften Lärmprognose zum LKW-Transport des Antragstellers kommen?

Verkehrssituation

  1. Wie ist das Nutzungsrecht der Straßenanbindung zwischen der Landstraße 462 und dem Steinbruch gewidmet?
  2. Welche Anpassungen bzgl. Erschließung, Zufahrtsweg und Verkehrsanbindung sind für den Planungsgegenstand erforderlich?
  3. Welche Maßnahmen der Verkehrssicherung sollen konkret getroffen werden?
    Dies umfasst u.a. Maßnahmen zur Vermeidung des Rückstaus auf die Landesstraße 462 durch nur einspurig möglichen LKW-Verkehr auf der Rampe und der Zuwegung, die Eingliederung von (schwer beladenem) LKW-Verkehr auf die Landstraße, die zu erwartende Verschmutzung der L462 und Belastung der Durchgangsstraßen in Salzhemmendorf, Wallensen, Hemmendorf und Thüste sowie die Errichtung von notwendigen Parkplätzen für wartende LKWs.
  4. Welche Straßen werden konkret oder am stärksten betroffen sein?
  5. Welche Maßnahmen zur Ertüchtigung dieser Strecken sind laut Antrag geplant?

Aufsichtsführung, Beendigung des Abbaus und Rekultivierung des Steinbruchs

  1. Wer führt die Aufsicht über den beantragten Steinabbau im Steinbruch Voska?
  2. Wer sind die künftigen haftungsrechtlichen Ansprechpartner im Falle der Verpachtung des Abbau- und Gewinnungsbetriebs für Belange
    • unvorhersehbarer Schäden im Steinbruch
    • der Einhaltung der Rekultivierungsauflagen
    • der Transportlogistik
  3. Welche Rücklagen bestehen für die Rekultivierung?
  4. Zu welchem Datum ist mit der Beendigung der Abbauaktivitäten im Steinbruch Voska bzgl. des aktuellen Antrags, der im Abbau befindlichen und derzeit ruhenden Genehmigungen zu rechnen?
  5. Welchen Sachstand hat das Antragsverfahren?
  6. Wird der Antrag auf Verzicht der öffentlichen Beteiligung zurückgezogen und die antragsübliche Auslegung vorgenommen?
  7. Wird der Antrag auf vorzeitigen Baubeginn bis zum Beschluss eines üblichen Planfeststellungsverfahrens mit angemessener gesetzlicher Prüfung gemäß UVPG/ BImSchG zurückgenommen?
  8. Wurde schon mit Baumaßnahmen begonnen?

Angesichts der o.a. Fragen, die einen Dialog mit den unmittelbar betroffenen Bürgern des Fleckens Salzhemmendorf zwingend erfordern, halten wir die öffentliche Auslegung des Antrags der Fa. Lhoist-Rheinkalk für dringend geboten. Sofern sich nicht alle oben angeführten Fragen im Rahmen der heutigen Bauausschusssitzung beantworten lassen, so bitten wir um deren Beantwortung im Rahmen des Sitzungsprotokolls.

Update vom 1. Juli 2020

In einem Schreiben vom 1. Juli 2020 hat die Firma Rheinkalk eine Stellungnahme zu den Bürgerfragen gegeben. Eine Beantwortung der Fragen hat jedoch nicht stattgefunden.

Das Schreiben kann hier eingesehen werden:

Kommentare sind geschlossen.