Der Änderungsantrag der Firma Rheinkalk ist in der vorliegenden Form nicht akzeptabel und muss geändert werden.
Im Einzelnen sind gegen den Änderungsantrag der Firma Rheinkalk folgende Punkte zu nennen:
1. Verzicht auf eine öffentliche Auslegung und Bekanntmachung des Antrags
Rheinkalk beantragte beim Gewerbeaufsichtsamt Hannover von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen gem. § 16 II BImSchG (Bundes-Immissionsschutz-Gesetz) abzusehen. Ein solches Vorgehen ist zulässig, „wenn der Träger des Vorhabens dies beantragt und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf in § 1 genannte Schutzgüter nicht zu besorgen sind“. Der gebührende Schutz des „Schutzgutes Mensch“ gem. § 1 I BImSchG ist unserer Auffassung nach durch die geplante Betriebsänderung des Steinbruchbetriebs jedoch unmittelbar bedroht und erfordert zwingend eine öffentliche Auslage des Rheinkalk Antrages. Diese Auffassung wurde ebenfalls vom Flecken Salzhemmendorf in seiner Stellungnahme zu diesem Vorhaben vertreten.
Bei einer öffentlichen Auslage des Änderungsantrages könnten die Bürger des Fleckens Salzhemmendorf durch persönliche Einwendungen unmittelbar Stellung zum Rheinkalk Antrag beziehen und würden derart in den Genehmigungsprozess zum Steinbruchbetrieb mit eingebunden.
2. Umwelt- und genehmigungsrechtliche Prüfung des Änderungsantrages
Der bestehende Genehmigungsbescheid (Az. 501.10-40500/4.2.1 Rheinkalk Voska vom 18.12.2002) zur Vertiefung des Steinbruches Voska, auf den sich Firma Rheinkalk in ihrem Änderungsantrag bezieht, stammt aus dem Jahr 2002.
Wir fordern den Änderungsantrag von Rheinkalk hinsichtlich der geltenden Anforderungen für den Betrieb des Steinbruchs nach aktuellem Umweltrecht zu überprüfen.
Es bestehen Zweifel daran, ob die Kombination aus beantragter
- massiver Ausweitung des Steinbruchbetriebs (mit Gesteinsabbau von bis zu 300 t/Betriebsstunde)
- geänderten Brech- und Siebprozessen durch die Errichtung einer mobilen Brechanlage direkt im Steinbruch
- Beförderung des Gesteins nicht länger über die Eisenbahn, sondern über LKWs
den Bedingungen des bestehenden Genehmigungsbescheids noch genügen.
Ein neuer Antrag zur Prüfung des zukünftig geplanten Steinbruchbetriebs wäre sicherlich genehmigungsrechtlich ein saubereres Vorgehen.
3. Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
Die bestehende Zuwegung vom Steinbruch Voska zur Landesstraße 462 ist für den vorgesehenen LKW-Verkehr in keiner Weise geeignet. Die Verkehrssicherheit auf der Landesstraße und der Zuwegung ist durch die geplanten Transporte massiv beeinträchtigt.
- Die enge Zuwegung, insbesondere über die bestehende steile Rampe zum Steinbruch hinauf, erlaubt nur einspurigen Verkehr. Ausweichmöglichkeiten für PKWs oder LKWs bestehen nicht.
- Dadurch sind Maßnahmen zur Vermeidung des Rückstaus auf die Landesstraße 462 wie Abbiegestreifen oder Ampelregelungen unvermeidbar.
- Die Eingliederung von (schwer beladenem) LKW-Verkehr auf die Landstraße L462 ist ohne ergänzende straßenbauliche Maßnahmen ebenfalls nicht vorstellbar.
- Die Befahrung der Rampe durch LKWs im Winter ist in keiner Weise gesichert.
- Für wartende LKWs müssten zusätzliche Parkplätze angelegt werden.
- Die Zuwegung zum Kanstein – Thüster Berg muss für Not- und Rettungsdienste auch während der allgemeinen Betriebszeiten des Steinbruchs gewährleistet sein, z.B. um verunglückten Kletterern in den Felskomplexen erste Hilfe leisten zu können. Dies ist bei den vorgesehenen Transportfahrten der LKWs kaum vorstellbar.
4. Auswirkungen auf die Anwohner des Fleckens durch den zusätzlichen Schwerlastverkehr
Die Durchgangsstraßen in Salzhemmendorf, Hemmendorf, Oldendorf und Benstorf sowie in Wallensen und in Thüste sind für den zu erwartenden LKW-Verkehr von 22 Fahrten je Betriebsstunde im Steinbruch (nach Rheinkalk Aussagen je Stunde: 11 Leerfahrten, 11 Transportfahrten) an sechs Tagen in der Woche zuzüglich eventueller Fahrten an Sonn- und Feiertagen in keiner Weise ausgelegt.
Da es im Flecken Salzhemmendorf keinerlei Umgehungsstraßen außerhalb der Ortschaften gibt, muss der zusätzliche Transportverkehr von LKWs mit jeweils rechnerisch 27t Gesteinszuladung vollständig durch die Ortschaften des Fleckens geführt werden.
Der hierdurch zu erwartende deutliche Anstieg von LKW Verkehr führt zu Lärm- und Schmutzbelästigung sowie massiven Erschütterungen an den Häusern der (engen) Durchgangsstraßen.
Eine LKW-Fahrt rechnerisch alle 3 Minuten auf den Straßen des Fleckens stellt auch die Verkehrssicherheit der Anwohner massiv in Frage.
In Salzhemmendorf gibt es keine Ampelanlagen, die den Schulkindern des Ortes die sichere Überquerung der Calenberger Allee zum Besuch der KGS Salzhemmendorf – Schule am Kansteig in der Salzhemmendorfer Straße ermöglichen würde.
Wie sollen sich zukünftig landwirtschaftliche Gespanne angesichts des erhöhten Verkehrsaufkommens sicher in den Straßenverkehr einfädeln?
All diese Punkte müssen gebührend gepfüft und geklärt werden, bevor eine Genehmigung für den fortgesetzten Gesteinsabbau im Steinbruch erteilt wird.
5. Verpachtung des Steinbruchs
Die Firma Lhoist Germany – Rheinkalk GmbH plant den Gesteinsabbau im Steinbruch Voska zu verpachten. Damit stellen sich zudem eine Reihe haftungsrechtlichen Fragen.
Wer ist etwa Ansprechpartner im Falle der Verpachtung des Abbau- und Gewinnungsbetriebs für eintretende Schäden bei
- unvorhersehbaren Ereignissen im Steinbruch
- Beeinträchtigung des Grundwassers durch den LKW-Verkehr und den fortgesetzten Steinabbau
- der Einhaltung der Rekultivierungsauflagen
- der Transportlogistik
6. Gefährdung der Trinkwasserversorgung
Das im Abbaubereich des Steinbruches Borela unterhalb der tiefsten Abbausohle (155 mNN) anstehende Grundwasser fließt in tiefer gelegene Regionen ab. Im Bereich der Ortslage Salzhemmendorf bildet die Steinerquelle zusammen mit anderen Quellaustritten in der nahen Umgebung den natürlichen Überlauf des Grundwassers aus den einzelnen hydrogeologischen Teilschollen, vermutlich des gesamten Höhenzuges am Bockshorn und Richtung Kanstein.
Die Steinerquelle befindet sich innerhalb der Ortslage von Salzhemmendorf in einer direkten Entfernung von etwa 1,25 km nordwestlich vom Steinbruch Borela/Voska. Sie wird zur Trinkwassergewinnung für den Flecken Salzhemmendorf genutzt.
Eine Verunreinigung des Wassers im Steinbruch durch Öl, Diesel, Benzin, etc. würde damit unmittelbar zu einer Gefährdung der Trinkwasserversorgung des Fleckens führen.
All diese Punkte sprechen dagegen, dass der Änderungsantrag der Firma Rheinkalk genehmigt werden sollte.