Stellungnahme zu Bürgerfragen unzufriedenstellend
In der Stellungnahme der Fa. Rheinkalk zu dem am 4.06.2020 in der Bauausschusssitzung überreichten Fragenkatalog wird entgegen der Zusage zu einzelnen Fragen kein besonderer Bezug genommen. Stattdessen bezieht sich Rheinkalk auf Kernaussagen des Änderungsantrages vom 22. Januar 2020 und bestätigt deren vermeintliche Rechtmäßigkeit noch einmal durch Verweis auf den Genehmigungsbescheid zur Vertiefung des Steinbruches Voska (Az. 501.10-40500/4.2.1 Rheinkalk Voska) vom 18.12.2002, insbesondere auf S. 2 des Schreibens heißt es:
„Hinsichtlich der Verfahrensweise erfolgt keine Änderung, d.h. es handelt sich um ein förmliches Verfahren, bei dem wir gem. § 16 Abs. 2 BImSchG den Verzicht auf Offenlegung beantragt haben. Die Beantragung des vorzeitigen Beginns gem. § 8a BImSchG ist ebenso legitim und wird auch weiterverfolgt.“
Eine Offenlegung des Änderungsantrages und die transparente Bürgerbeteiligung bei der Wiederaufnahme des Gesteinsabbaus im Steinbruch Voska stellen für Rheinkalk deshalb keine Option dar, die man freiwillig zu gehen bereit ist.
Interessen und Beeinträchtigungen Dritter durch den fortgesetzten Steinabbau sind für Rheinkalk grundsätzlich nicht von Interesse. Keine einzige der entsprechenden Bürgerfragen wurde beantwortet.
Der Umgang mit Staub, Lärm und Erschütterungen sind für das Unternehmen auch nur von Belang, so lange sie den unmittelbaren Bereich des Steinbruchs betreffen. Hier wird etwa angeführt, dass eine Bewässerung des Steinbruchs in trockenen Sommermonaten durchaus notwendig und vorgesehen ist (Rheinkalk Antrag, S. 4, Punkt 3.4 „Umweltschutz und Arbeitssicherheit, Abfallentsorgung“), aber Staub und Dreck neben Lärm und Erschütterungen des LKW-Verkehrs außerhalb des Steinbruchs, die die Anwohner und Bürger des Fleckens massiv beeinträchtigen werden, sind von diesen Vorschlägen nicht betroffen.
Angesichts dieser vorliegenden Stellungnahme fällt es schwer, Rheinkalk als gesprächsbereites Unternehmen wahrzunehmen, dem die Interessen der Region und der Bürger des Fleckens am Herzen liegen. Um es mit den Worten von Rheinkalk zu sagen:
„Sofern aus wirtschaftlichen Gründen eine Betriebsaufnahme (durch uns selbst oder im Zuge von Verpachtung) sinnvoll ist, wird dieses auch erfolgen.“
Das vollständige Antwortschreiben der Firma Lhoist-Rheinkalk GmbH können Sie hier lesen: